Wie nun auch die Berliner Morgenpost in einem Artikel vom 20.12.2013 bestätigt hat, urteilte das Hamburger Landgericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu Gunsten von Indigo Pearl.
Das Gericht sieht in der willkürlichen Filterpraxis von Yelp.de einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht unseres Unternehmens, weil die Ausfilterung unserer Bestbewertungen ohne sachlichen Grund erfolgte. Auf die Abmahnung der Medienkanzlei Greyhills Berlin konnte Yelp nicht plausibel machen, warum sämtliche Bestbewertungen mit FÜNF Sternen als “derzeit nicht zu empfehlende Bewertungen” aus der Bildung der Gesamtnote ausgenommen werden.
Mehr dazu in dem Zeitungsbericht der Berliner Morgenpost:
Portal Yelp darf Bewertungen von Indigo Pearl nicht willkürlich filtern
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