Auch die Berliner Zeitung hat in ihren Pressebericht vom 22.12.2013 über unseren juristischen Erfolg gegen das Bewertungsportal Yelp.de berichtet.
Yelp hatte plötzlich praktisch alle unseren positiven Bestbewertungen unserer Kunden, viele darunter noch aus dem Qype Bestand ausgefiltert und eine denkbar schlechte Note für unser vormals immer bestbewertetes Abendmodengeschäft abgegeben.
Die schlechten Bewertungen, die im Yelpjargon “BOAH, dass geht ja wohl gar nicht!” bedeuten, haben wir uns nicht gefallen lassen und sind gegen die Reputationsverlust mit Erfolg zu Gericht gegangen. Speziell in Bezug auf unser Geschäft wurde Yelp.de die Bewertung von Indigo Pearl mit nur 1 oder 2 von 5 möglichen Sternen bei Meidung gerichtlicher Ordnungsmittel vom Landgericht Hamburg untersagt.
Für den Erfolg bedanken wir uns bei Greyhills Rechtsanwälte aus Berlin, die das Verfahren für uns mit erfolg geführt haben.
Weiteres bei “Berliner Zeitung” vom 22.12.2013:
Krieg der Sterne – Indigo Pearl kämpft um seine Bestbewertungen